Petition Frühling2020
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Erste Forderung: waren und sind die Einschränkungen der Grundrechte verhältnismässig?

Veröffentlicht am 21. Oktober 2020.

Der Bundesrat ist durch die Einführung der ausserordentlichen und besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz verpflichtet, eine regelmässige Überprüfung der Corona-Massnahmen auf Verhältnismässigkeit vorzunehmen.

Das Management des Bundesrates ist nicht nur unverhältnismässig und schädlich, sondern auch eine schleichende Entmachtung des Schweizer Volkes zugunsten einer bürokratischen Medizindiktatur.

Wir von Frühling2020 fordern, dass der Bevölkerung endlich Beweise vorgelegt werden, die aufzeigen, wie die Verhältnismässigkeit, wie sie in Art. 36 Abs. 3 der Bundesverfassung gefordert ist, gewährleistet wird. Denn die Grundrechte sind weiterhin massiv eingeschränkt.

Eine unabhängige Untersuchung muss ebenfalls überprüfen, ob die vom Bundesrat angerufenen Art. 7 des Epidemiengesetzes und insbesondere Art. 185 der Bundesverfassung die Grundlage bilden konnten, um in der COVID-19 - Krise die Bundesverfassung und Bundesgesetze abzuändern.

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Petition Printemps2020 - Frühling2020, PF 417, CH – 1701 Freiburg-Fribourg, [email protected]